Für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis der Freien Hansestadt Hamburg gilt zum einen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) sowie für Beschäftigte im Beamtenverhältnis das Hamburgische Besoldungsgesetz
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Inge HannemannBeantwortet von:Senat
Veröffentlicht am 18.03.2015
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