Wie steht die Landesregierung zu § 80 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Karl-Heinz Bley, Reinhold HilbersBeantwortet von:Niedersächsisches Finanzministerium
Veröffentlicht am 31.03.2015
PDF herunterladen
3 Seiten
— als Text
— Quelle