Wer unterliegt der Wohnsitzregelung des § 12 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes und wer nicht?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette SchwarzBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 30.11.2016
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