Wie sinnvoll war die Zulassung der Gewässerbenutzung im Rahmen der Baugrubenwasserhaltung für den Bau der Recyclinganlage an der Halde "Niedersachsen" durch das LBEG ohne Einvernehmen der zuständigen unteren Wasserbehörde?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Jörg BodeBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Veröffentlicht am 13.02.2020
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