Digitalisierung in der Verwaltung und Arbeitnehmerdatenschutz: Welche Daten können von zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen von den (niedersächsischen) Finanzämtern abgerufen werden, und sind Art und Umfang der Übermittlung datenschutzkonform?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Stefan HenzeBeantwortet von:Niedersächsisches Finanzministerium
Veröffentlicht am 05.05.2020
PDF herunterladen
? Seiten
— Quelle