17/6576 Die Bundesländer erhielten im Glücksspielstaatsvertrag die Aufgabe, Mindestabstände zwischen Spielhallen in die landesgesetzlichen Regelungen aufzunehmen. Dem ist die Landesregierung mit dem Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) vom 13.11.2012 nachgekommen. Aufgrund fehlender Auswahlkriterien scheitern nun die Kommunen bei der Umsetzung.