Wie begründet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass sie sich nicht mehr an das 1996 durch den Landtag beschlossene sogenannte 22-Punkte-Programm zum Flughafen Köln/Bonn gebunden fühlt und warum will sie in diesem Zusammenhang eine neue Interpretation des Diskontinuitätsbegriffes einführen?
Kleine Anfrage
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Beantwortet von:VM
Veröffentlicht am 09.01.2020
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