Keine Relevanz für Flächennutzungsplanung: Wie reagiert die Landesregierung auf die Äußerungen des OVG NRW zur 1.500-Meter-Abstandsregelung?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:
Beantwortet von:Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Veröffentlicht am 21.04.2020
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