Praxis der Bewilligung von Beratungshilfe in Sachsen-Anhalt nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) - Verweisung auf "andere Möglichkeiten" im Sinne § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Sören HerbstBeantwortet von:Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Veröffentlicht am 17.10.2012
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