Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben ("Dritte Option") in Sachsen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Katja MeierBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 19.08.2019
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