Kontrollbefugnisse der sächsischen Polizei im Bereich von Waffenverbotszonen nach neuem sächsischem Polizeigesetz
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Enrico StangeBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 19.09.2019
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