Kommunales Eigentum an Freizeit- und Erholungsgrundstücken im Schutzbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes im Gebiet des Direktionsbezirkes Dresden
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Klaus BartlBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 25.08.2015
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