Möglichkeit zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Ortschaften gemäß § 69 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
André SchollbachBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 04.11.2015
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