Auskunftsersuchen zu personenbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken - § 51 SächsPolG
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Valentin Lippmann, Bündnis 90/Die Grünen
Beantwortet von: Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 22.12.2016
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