Einwendungsausschluss (Präklusion) im Landesverwaltungsgesetz europarechtswidrig - wann erfolgt Abhilfe? (Nachfrage)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Piraten
Dr. Patrick BreyerBeantwortet von:Minister/in für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Veröffentlicht am 05.10.2016
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