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RP 17/2109 Notarztversorgung im Rhein-Lahn-Kreis
Rettungsdienst-Zuständigkeitsverordnung (RettDZVO) wird die notärztliche Versorgung im Rhein-Lahn-Kreis von der für den Rettungsdienstbereich Montabaur zuständigen Rettungsdienstbehörde, der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, organisiert. Diese nimmt die…
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RP 17/347 Unwetterereignisse am Wochenende und die Absage von Rock am Ring in Mendig
steht, ist bezüglich des Unwetterereignisses bei Rock am Ring sowohl zuständige Behörde für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Koblenz als auch zuständige Katastrophenschutzbehörde im Landkreis Mayen-Koblenz. Nach Auskunft der Kreisverwaltung…
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MV 7/3988 Qualitätsmanagementstrukturen im Rettungswesen
der Strukturen und Abläufe im Rettungsdienst bei der weiteren Planung umzusetzen. Dabei haben die benachbarten Rettungsdienst-Bereiche zusammenzuarbeiten, um Verbesserungen in den Strukturen und Abläufen aufeinander abzustimmen. Gemäß § 3 Absatz…
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ARGE NÄ V verbindlich ihre entsprechende Bereitschaft, ab einem bestimmten Zeitpunkt in einem oder in mehreren Rettungsdienstbereichen als Notarzt mitzuwirken. Deren Anzahl beträgt im Freistaat Sachsen ca. 2.1 00. Allein der Umstand, dass diese Ärzte…
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MV 7/1832 Erfüllung der Hilfsfristen im Rettungsdienst in städtischen und ländlichen Bereichen
In der Vorbemerkung der Landtagsdrucksache 7/1555 heißt es, die Erfassung der Hilfsfristen erfolge nur nach Rettungsdienstbereichen, weshalb keine gesonderten Aussagen zu städtischen beziehungsweise ländlichen Bereichen möglich seien. 1. Warum…
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SN 6/10747 Risiken in der Geburtshilfe
Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGem0). Derartige Anhaltspunkte liegen nicht vor. lnwieweit in den einzelnen Rettungsdienstbereichen die Zusammenarbeit zwischen dem Rettungsdienst und den vor Ort tätigen Hebammen gefördert wird, ist nicht bekannt…
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BY 17/12874 Einführung BOS-Digitalfunk
bundesweiten Gesamt-Roll-out-Plan im jeweiligen Netzabschnitt auf Ebene der Polizeipräsidien bzw. auf Ebene der Rettungsdienstbereiche durchgeführt. Mit allen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (einschließlich des Rettungszweckverbandes…
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BW 16/42 Zukünftige Aktivitäten der Landesregierung im Bereich des Rettungswesens
festlegen? Zu 3.: Es gilt eine Hilfsfrist von nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten in 95 Prozent der Fälle im Rettungsdienstbereich. Im Rahmen der jüngsten Änderung des Rettungsdienstgesetzes wurde zusätzlich zu dieser Planungsvorgabe die Rettungskette…
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SN 6/16447 Auswirkungen des Ausbau der Niederschlesien Magistrale auf die Arbeit der Rettungswache am Bärwalder See
den bodengebundenen Rettungsdienst Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist bei 95 Prozent der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu enNartenden Notfalleinsätze planerisch eingehalten werden kann, vgl. § 4 Abs. 1 und 2 Sächsische Landesrettung…
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SH 18/2465 Einhaltung der Hilfsfristen durch den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein
Planungsvorgabe dann als erfüllt gilt, wenn in der Realität in 90 Prozent der Einsätze in der Notfallrettung in einem Rettungsdienstbereich der Notfallort innerhalb von 12 Minuten erreicht wird. Da keine besondere Hilfsfrist für Notarzteinsätze existiert…
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