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BE 18/12131 Auswirkungen der Angleichung von CFM-Mitarbeitern auf die Charité und weitere Landesbetriebe
öffentlicher Aufträge, in Beteiligungsunternehmen und im Zuwendungsbereich, tätig sind, so zu stellen, dass sie nicht auf ergänzende SGB- II-Leistungen angewiesen sind, wenn sie mit der durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden beschäftigt…
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BE 17/13876 Wie barrierefrei sind die Berliner Krankenhäuser?
/ Öffentlich zugängliche Gebäude Berlin-Design for all – Öffentlicher Freiraum Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – (SGB V) Kassenärztliche Bundesvereinigung PraxisWissen / Barrieren abbauen 5. Vor mehreren Jahren war eine Arbeitsgruppe…
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BE 18/13897 Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei (X)
„dauerkrank“ eingestuft, wenn sie 90 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist bzw. war. Gemäß § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ist für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig…
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BE 18/16648 Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin
abgerechnet. Eine Ausnahme bilden einzelne Ambulanzen der Charité (Ermächtigungsambulanzen, Ambulanzen der Versorgung nach § 116 SGB V, Hochschulambulanzen) und/oder deren Ärztinnen und Ärzte. Im Falle der Abrechnung durch Ambulanzen der Charité und/oder…
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BE 18/12779 Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsleistungen nach der Reform des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) zum 1. Juli 2017
01. Juli profitieren, hierbei den Vorrang. Soweit für das Kind bisher Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt wurden, werden diese bis zur Entscheidung über den vorrangigen Anspruch auf Leistungen nach dem UVG entsprechend…
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BE 17/15647 Transparenz im Kampf gegen Diskriminierung auf Grund von Behinderung und (Lebens-) Alter
grundsätzlich unabhängig davon gewährt, ob die oder der Betroffene als schwerbehinderte Person nach §§ 2 Abs. 2 und 68 ff. SGB IX anerkannt ist. Für die Inanspruchnahme der Beratung und Hilfe kommt es zunächst nur darauf an, ob sich eine Person…
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BE 17/12323 Wie viel verdient die Geschäftsführung eines Berliner Jobcenters? (II)
I EG 14 Tempelhof-Schöneberg A 14 A 14 A 15 A 16 Treptow-Köpenick A 14 / I B A 14 / I B A 14 / I B / TE I A 15 * Der SGB II-Bereich wurde bei dem Bundesträger erstmalig mit dem 2. Änderungstarifvertrag zum BA- TV tarifiert und zwar zum 01.01.2007…
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BE 18/17219 Orangefarbener Parkausweis
Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz - BTHG) in § 229 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) der dritte Absatz ergänzt. Dort wird das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) beschrieben. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens…
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BE 18/10134 Kinderschutz im "bundesweiten Ankunftszentrum" für Geflüchtete in Berlin
und Abläufe bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. - Vorhaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gem. (§§ 8a, b SGB VIII und 4 KKG) zur Gefährdungseinschätzung in Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung . Abgeordnetenhaus Berlin – 18…
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BE 18/12090 Verwendung der Ausgleichsabgabe zur Verbesserung der Berufschancen von Schwerbehinderten
Belastungen wegen folgender Annahme: Integrationsfirmen, die relativ leistungsfähige Personen aus der Zielgruppe nach § 132 SGB IX (Definition des Personenkreises der schwerbehinderten Menschen in Integrationsfirmen) einstellen und diesem Personenkreis…
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