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BE 18/11445 Hält sich die private Freie Naturschule im StadtGUT (03P23) an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Halten sich nachfolgend genannte Schulen an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die…
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BE 18/11429 Hält sich die private Katholische Schule Sankt Marien (Gymnasium - 08P04) an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Halten sich nachfolgend genannte Schulen an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die…
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BE 18/11808 Aktuelle Situation und Zukunft der Schele-Schule
zu kommentieren . Bei einer Kompensation eines Defizites durch Elternbeiträge ist in jedem Fall die Einhaltung des Sonderungsverbotes gemäß Art. 7 Absatz 4 Satz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu beachten. 6. Für wie viele…
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HH 21/10386 „Bezahlausbildung“ in Hamburg
deren Bildungsgängen darf Schulgeld erhoben werden. Dieses ist im Falle von Ersatzschulen in Übereinstimmung mit dem Sonderungsverbot nach Artikel 7, Absatz 4, Satz 3 des Grundgesetzes (GG) auf einen Monatsbetrag von höchstens 200 Euro beschränkt (siehe…
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BE 18/12281 Privatschulen in Berlin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
vom Senat bzw. von der Schulaufsicht dahingehend kontrolliert, ob jede einzelne dieser Schulen das grundgesetzliche Sonderungsverbot und die damit zusammenhängenden Regeln des Senats einhält (bitte schulscharf )? 1) Annie-Heuser-Schule (04P12) 2)…
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HH 21/10941 Schulgebühren für Schulen in freier Trägerschaft
angeben. Die Internationale Schule ist eine Ergänzungsschule gemäß § 1 Absatz 3 HmbSfTG. Für Ergänzungsschulen gilt das Sonderungsverbot nicht. Der Schulbetrieb wird aus Eigenmitteln (Schulgeld) und Zuschüssen der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert…
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BE 18/15002 Berlin: Berufliche Ausbildung
Schulträger eingesehen werden. Für alle beruflichen Ersatzschulen gelten die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)…
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BE 18/15107 Wie viele Schulwünsche erfüllt der Senat nicht?
Der Senat wird noch in dieser Legislaturperiode einen Regelungsvorschlag präsentieren, um das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot effektiv durchzusetzen und damit die allgemeine Zugänglichkeit von Schulen in freier Trägerschaft zu garantieren. Auch…
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BE 18/15385 Schulgelder und Gebühren bei Bildungsgängen öffentlicher Träger
Schulträgern in der Regel Schulgelder von den Auszubildenden bzw. von den Schülerinnen und Schülern erhoben, wobei das Sonderungsverbot beachtet werden muss. Im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) ist in § 98 Absatz 3 Nr. 4 geregelt, dass eine Genehmigung…
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BE 18/16220 Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
am 04. September 2018) zum Thema: Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? und Antwort vom 19. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2018) Die Drucksachen…
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