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BE 18/21523 Einsatz und Nutzen von mobiler Videoüberwachung (III)
: „Einsatz und Nutzen mobiler Videoüberwachung (II)“ wurden mobile Videoanhänger ausnahmslos auf Grundlage von § 24 Abs. 1 ASOG Bln wie folgt eingesetzt, ohne dass dabei Aufzeichnungen erfolgten: Datum Zeit Ort Beginn Ende 14.03.2019 10:30 17:00 Zimmerstr…
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BE 17/14184 Existenzgefährdung von Gewerbetreibenden durch weiträumige Absperrungen im Umfeld der Gerhart-Hauptmann-Schule?
dass hierfür gem. § 63 Abs. 2 Allgemeines Si- cherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der Bezirk zu- ständig ist. Die Polizei ist vom Bezirk unter Bezug auf § 2 Abs. 1 ASOG um Vollzugshilfe-/Amtshilfe ersucht wor- den. Es handelte sich bei der Gefahrenabwehr…
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BE 17/13853 Struktur und Arbeitsweise des Fachkommissariats LKA 712 (II)
Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln -) über die Erhebung, Spei- cherung, Datenpflege und Löschung von Daten gemäß § 43 ASOG. Des Weiteren werden Daten in die INPOL- Verbunddatei „Gewalttäter Sport“…
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BE 17/13945 Was hat die Berliner Polizei gegen "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand"?
1 Absatz 3 Allgemeines Sicherheits – und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) i.V.m. §§ 33, 22 Kun- sturhebergesetz (KUG) die Möglichkeit einer Identitäts- feststellung gem. § 21 Absatz 1 ASOG. Der Fotograf gab sich erst zum Zeitpunkt der Ansprache durch…
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BE 18/10499 Obdachlosigkeit trotz Verantwortung?
Betroffenen durch die zuständige Behörde aufgrund der Bestimmungen § 17 Absatz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) i. V. m. Nr.19 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) eine Unterkunftsmöglichkeit angeboten und zugewiesen…
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BE 18/16525 Kältehilfe startklar für den Winter?
gemäß § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) i. V. m. Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen…
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BE 18/18450 Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen in Berlin
gemäß § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) i. V. m. Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen…
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BE 17/14698 Schornsteinfeger in Berlin
obliegt in Berlin den Bezirken, Nr. 15 Abs. 1 h) der Anlage zu § 2 Abs. 4 S.1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln), § 21 SchfHwG. Stellungnahme des BA Steglitz-Zehlendorf: Die Bau- und Wohnungsaufsicht führt als Aufsichtsbehörde…
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BE 18/16450 Sicherheitsentwicklung an RAW/Warschauer Brücke, Görlitzer Park und am Kottbusser Tor
Anwendung. Ziel ist es neben der Steigerung des Sicherheitsempfindens, das Straftatenaufkommen zu reduzieren. Gemäß § 24 Abs. 2 ASOG Bln sind Bildaufzeichnungen sowie daraus gewonnene personenbezogene Daten spätestens zwei Monate nach der Datenerhebung zu…
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BE 18/20203 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin (II) - Geschäftsbereich der für Arbeitsschutz zuständigen Senatsverwaltung
Ordnungsgesetz – ASOG Berlin) zuständig ist. Die Angaben zu den Fragen 10 und 11 basieren auf den Zulieferungen des LAGetSi, da die Zuständigkeit für die Überwachung des Fahrpersonalrechts nach Nr. 24 des ZustKatOrd (Anlage zum ASOG Berlin) ausschließlich…
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