-
BE 17/15901 Erkennungsdienstliche Behandlungen
Alt. Strafpro- zessordnung (StPO) auch solche, die nach § 23 I Nr. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) angeordnet worden sind. Eine differenzierte statistische Erfassung erfolgt erst seit dem Jahr 2007. Tabelle: Entwicklung…
-
BE 18/17526 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin, insbesondere bei Polizei und Feuerwehr
des Zuständigkeitskataloges des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes nachzulesen (Anlage ZustKatOrd zum ASOG). Die einzelnen Aufgaben, die sich aus den jeweiligen Rechtsregelungen ergeben, sind diesen direkt zu entnehmen. 2. Gilt…
-
BE 18/12723 Hat der Kleine Tiergarten gegenüber dem Alexanderplatz das Nachsehen?
kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz für Berlin (ASOG Bln) obliegt der Behördenleitung der Polizei Berlin nach Antrag der örtlich zuständigen Polizeidirektion. Die rechtlichen…
-
BE 17/14321 Erkennungsdienstliche Behandlungen durch die Berliner Polizei (II)
§ 81 b Strafprozess- ordnung (StPO) 2.Alternative und § 23 Absatz 1 Satz 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) werden grundsätzlich - alle Finger- und Handflächenabdrücke, - personenbeschreibende körperliche Merkmale wie …
-
BE 17/15321 Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW): (VI) "BTM-Konsument"
des PHW BTMK richtet sich nach den Regelungen der gemäß § 48 Abs. 4 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) erlassenen Verordnung über Prüffristen bei polizeili- cher Datenspeicherung (Prüffristenverordnung). Die Lö- schung…
-
BE 17/10721 Wegen Bußgeld in den Knast?
einem Bußgeldbescheid vollstrecken: §§ 90 Abs.1, 92 OWiG; § 2 Abs.1 bis 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) i. V. m. dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord). Es kann deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen…
-
BE 17/10004 Funkzellenabfrage und "stille SMS" zur Kriminalitätsbekämpfung
Kategorie. Da eine solche Maßnahme nach dem Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) nicht zulässig ist, können solche Maßnahmen durch die Berliner Polizei nicht durchgeführt werden. Abgeordnetenhaus…
-
BE 17/18750 Aktuelle Situation rund um das RAW-Gelände
21 b) Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord), 1. Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), die Bezirksämter zuständig. 9. Welche Polizeiabschnitte und -einheiten sind an der Sicherung und Überwachung des…
-
BE 17/15783 Falsche Prioritätensetzung? - Warum war Innensenator Henkel nicht im Innenausschuss?
der Opposi- tion zu den beabsichtigten, umfangreichen Verschärfun- gen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) zu stellen? Zu 5.: Es kommt des Öfteren vor, dass Senatorinnen und Senatoren mit Parallelterminen konfrontiert…
-
BE 17/18525 Schrottfahrräder und unrechtmäßiges Plakatieren in Berlin
bezirklichen Ordnungsämter können auf der Rechtsgrundlage der §§ 38-41 des Allgemeinen Sicherheits - und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) unerlaubt und/oder gefährdend abgestellte Fahrräder, unabhängig davon, ob Sie einer Besitzerin/einem Besitzer zugeordnet…
434 kleine Anfragen