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BE 17/12940 Zwangsprostitution und Polizeibefugnisse
Polizei festgestellt. Da die Berliner Polizei auf der Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) auch anlassunabhängig Kontrollen an Orten der Prostitutions- ausübung durchführen kann, hat das Prostitutionsgesetz von…
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BE 18/20288 Organisierte Kriminalität - Café Maybach am Maybachufer
Überwachung von Gewerbebetrieben ist gemäß Nr. 23 Absatz 6 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG Berlin) grundsätzlich eine Aufgabe des Polizeipräsidenten in Berlin. Durch den Gewerbeaußendienst der Polizei Berlin wurde…
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BE 18/13959 Geschütztes Marktsegment in Berlin
Darüber hinaus können im Rahmen der Arbeiten in den Bereichen Prävention, persönliche Hilfen und Unterbringungen nach dem ASOG von 16 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter Stellungnahmen zur Aufnahme in das Geschützte Marktsegment vorgenommen werden…
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BE 18/10017 Rettung der Berliner Obdachlosen vor Kältetod
durch das für die Aufgabe der Unterbringung zuständige Bezirksamt nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin ) umgesetzt. Die Unterbringung selbst erbringen gewerbliche und gemeinnützige Anbieter. Die Standards dieser…
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BE 17/14374 "Zivile Tatbeobachter*innen" der Berliner Einsatzhundertschaften (II)
Versammlungsrechtes (VersG) gedeckt, die je nach Einzelfall durch Befugnis- normen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsge- setzes (ASOG Berlin) ergänzend konkretisiert werden (gemäß der sogenannten Ergänzungstheorie des Bundes- verwaltungsgerichts). …
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BE 18/15565 Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vom 08.07. um 00:30 Uhr
Berlin den Hardenbergplatz seit geraumer Zeit – seit wann genau – nicht mehr als Kriminalitätsbelasteten Ort im Sinne des § 21 ASOG einstuft? Wird diese Auffassung aufrecht erhalten und wenn ja, weshalb? Zu 10.: Die Einstufung des Hardenbergplatzes…
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BE 18/11539 Partyboote in Berlin
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) Nr. 18 (2) i.V.m. § 2 Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) liegt die originäre Zuständigkeit für verhaltensbedingten Lärm bei den örtlichen Bezirksämtern (Ordnungs- und Umweltamt)…
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BE 18/12607 Was tut der Senat für die Fortsetzung und Unterstützung von Obdachlosenhilfen?
gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit. Die zuständige Stelle im Bezirksamt muss der bedürftigen…
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BE 18/16025 Lützowufer 1 - 5 (III): maßlose Grundstücksverwertung
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens konsultiert? Antwort zu 6: Gem. § 2 Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) und Nr. 15 Abs. 1 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) i.V.m. § 58 Abs. 1 Bauordnung für Berlin (BauO…
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BE 17/13721 Einsatz von Zivilpolizist*innen im Rahmen der NPD-Demonstration und den Gegenprotesten am 26.04.2014
Schutz privater Rechte nach Maßgabe des § 1, Absatz 4 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlin (ASOG Bln). Muss zur Aufgabenerfüllung nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften eine Sicherstellung begründet…
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