-
BE 17/15003 Polizeilicher Umgang mit den rassistischen Mobilisierungen gegen die Containerlager für Flüchtlinge am Stadtrand und den Gegenprotesten (I)
Die Polizei Berlin führte verdachtsabhängige Kontrollen nach §§ 34 ff. des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin durch. Diese wa- ren erforderlich, weil Tatsachen die Annahme rechtfertig- ten, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer…
-
BE 18/16804 Kampf gegen die Rockerkriminalität - Treffpunkt "Harlem" (II)
: In den Abendstunden des 11. Oktober 2018 wurde auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) das Café „Harlem“ durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin sowie des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg begangen. …
-
BE 18/20766 Erhebung von Daten zu ethnischer Zugehörigkeit durch Berliner Behörden
18, 42 ff Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG). Die Prüf- und Löschfristen ergeben sich aus §§ 43 und 48 ASOG sowie aus der Verordnung über Prüffristen bei der polizeilichen Datenspeicherung. Zu 1. d)…
-
BE 18/13471 Zeugenschutz in Berlin
ist die Polizei Berlin dennoch nach dem Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG-Bln) dazu verpflichtet, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Zwecke der Gefahrenabwehr bezüglich der betroffenen Person…
-
BE 17/15158 Das "Platzhaus" am Helmholtzplatz und die "städtebauliche Kriminalprävention"
vorbeschriebenen Auf- gaben herleiten ließe, gibt es nicht. Nach § 1 des Allge- meinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ist die Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit oder Ordnung den Ordnungsbehörden und der Polizei übertragen…
-
BE 17/12514 Sicherheit bei den Berliner Bäderbetrieben (I): Zugangsbeschränkungen, Hausverbote und Räumungen als effektive Sicherheitsmaßnahmen?
Räumung des Bades aufgrund der für die Amts- und Vollzugshilfe (§ 52 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)) geltenden Rechtsvorschriften tätig geworden. 7. Wie häufig…
-
BE 17/14707 Einsatz von Zivilpolizist*innen bei Fußballspielen in Berlin
ergeben sich aus den Befugnisnormen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie aus der Strafprozessord- nung (StPO)…
-
BE 17/13161 Wohnungslosenpolitik in Berlin (II): Housing-First-Ansätze in der Berliner Wohnungslosenhilfe
sein oder auch eine schnelle Unterbringung in einer Einrichtung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) notwendig bleiben. Das stationäre Platzangebot für Betreutes Wohnen (Kriseneinrichtungen und Übergangshäuser) ist…
-
BE 18/10333 Obdachlosenhilfe: Anspruch und Wirklichkeit
gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit , soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und…
-
BE 18/12887 Heimaufsicht (Teil II)
Missstand zu beseitigen? 5. Der Landesrechnungshof schreibt: "Das LAGeSo als nachgeordnete Ordnungsbehörde (§ 2 Abs. 3 ASOG) hätte die fachaufsichtführende Senatsverwaltung offiziell und ausdrücklich in Kenntnis setzen müssen , dass ihr somit nicht…
434 kleine Anfragen