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BE 17/14580 Salafisten und andere in Berlin
kehrern aus Kampfgebieten) leiten sich gefahrenabwehr- rechtlich aus dem Allgemeines Sicherheits- und Ord- nungsgesetz (§ 25 ASOG) und strafprozessrechtlich aus der Strafprozessordnung (StPO; § 163 f in Verbindung mit § 100a StPO) ab. 6. Sind in…
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BE 17/17061 Organisierte Kriminalität in Berlin - Menschenhandel, Zwangsprostitution und Sperrbezirke
nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln)). 7. Ist den Vermietern oftmals bekannt, dass es sich bei Vermietungen um illegale Bordelle handelt? Zu…
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BE 17/18423 Rettungsdienst und Polizei - Alarmierung bei Drogennotfällen
3 Absatz 1, 10 Absatz 1 und 44 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) sowie § 12 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG). Abgeordnetenhaus…
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BE 17/15203 Polizeilicher Umgang mit den rassistischen Mobilisierungen gegen die Containerlager für Flüchtlinge am Stadtrand und den Gegenprotesten (III)
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicher- heits- und Ordnungsgesetz –ASOG Bln-), § 1 Abs. 1 Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Him- mel und…
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BE 18/17793 Mobile Kommunikationsgeräte im Polizeidienst und Umgang mit personenbezogenen Daten (II)
Personen, die Auskunftsersuchen über die polizeiliche Speicherung ihrer Daten an die Polizei richten, erhalten gemäß § 50 ASOG Bln. Auskunft über Ort, Umfang und Art der gespeicherten Daten: Umfasst dieses Auskunftsrecht auch von Polizeibeamt*innen…
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BE 18/12504 Versiegelte Flächen in Lichtenberg
der allgemeinen ordnungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage des § 17 Absatz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 BauO Bln erfolgen. Frage zu 9: Was ist mit dem ehemaligen Polizeigelände Margaretenhöhe…
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BE 18/10609 Auseinandersetzung zwischen Anhängern von Hertha BSC und Eintracht Frankfurt am 25.02.2017
weiterzugeben. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Grundlage des § 45 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin. 17. Wie bewertet der Senat die Aussage von einzelnen Anhängern von Hertha BSC, welche beim Vorfall im …
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BE 17/18883 Informant und Brandstifter im Dienst der Polizei?
Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) auf Grundlage der §§ 42, 43 des Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetzes (ASOG Berlin). 9. Wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II (Verfassungsschutz) von den Inhalten …
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BE 18/16803 Organisierte Kriminalität - Drogenhandel am S+U-Bahnhof Hermannstraße
polizeirechtlich als kriminalitätsbelasteter Ort (kbO) im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin eingestuft. Die polizeilichen Maßnahmen sind auf die Bewältigung der ortsbezogenen Kriminalitätslage in ihrer Gesamtheit…
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BE 17/10382 Aktuelle Situation im ÖGD verbessern!
Zuständigkeit und die Abgrenzung zu bezirklichen Aufgaben wird im Einzelnen durch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord), bestimmt. Werbung im Sinne des HWG setzt voraus, dass mit…
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