-
BE 18/16867 Privatsphäre in Wohnungslosen- und Flüchtlingsunterkünften
gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit, soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber…
-
BE 18/16803 Organisierte Kriminalität - Drogenhandel am S+U-Bahnhof Hermannstraße
polizeirechtlich als kriminalitätsbelasteter Ort (kbO) im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin eingestuft. Die polizeilichen Maßnahmen sind auf die Bewältigung der ortsbezogenen Kriminalitätslage in ihrer Gesamtheit…
-
BE 18/16804 Kampf gegen die Rockerkriminalität - Treffpunkt "Harlem" (II)
: In den Abendstunden des 11. Oktober 2018 wurde auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) das Café „Harlem“ durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin sowie des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg begangen. …
-
BE 18/16802 Organisierte Kriminalität - Was ist in der "Smokkin Shisha Lounge" los?
9.: In den Abendstunden des 11.Oktober 2018 wurde auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) das Lokal „Smokkin Shisha Lounge“ durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin sowie des Zollfahndungsamtes Berlin- Brandenburg…
-
BE 18/16749 Nachfrage zum elektronischen Hinweisgebersystem
anonymen Hinweisgebersystem ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) i.V.m. §§ 158, 163 StPO, §§ 42 ff ASOG. Die dafür erforderliche Errichtungsanordnung wurde am 12. Dezember 2014 erlassen. 6. Welches elektronische…
-
BE 18/16730 Extrem rechter Aufmarsch von "Wir für Deutschland" am 3. Oktober 2018
(VersammlG) 8 Beleidigung 2 Verstoß gegen § 86a StGB 1 Maßnahmen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) 12 Zu 27. b.: Insgesamt wurde bei 15 Teilnehmenden des Gegenprotests eine Identitätsfeststellung wegen folgender Erfassungsgründe…
-
BE 18/16682 Kriminalität in Berlin Mitte
temporär als kriminalitätsbelastete Orte (kbO) gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1a (aa) Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) Berlin eingerichtet: - Alexanderplatz, - Leopoldplatz, - Kleiner Tiergarten, - Oranienburger Straße, - Tiergarten…
-
ab. Mögliche Rechtsgrundlagen sind beispielsweise § 25 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) oder § 43 ASOG. Datenerfassungen und -verarbeitungen erfolgen zudem auf Grundlage der Befugnisnormen zur Datenverarbeitung der Strafprozessordnung…
-
BE 18/16675 Wohnungslosentagesstätten in Berlin
schwer und ggf. kurzzeitig realisiert werden kann (z. B. Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz/ASOG). Daher besteht auch Bedarf an Rechtsberatung sowie auch Sprachvermittlung und Übermittlung von Deutsch als Fremdsprache…
-
BE 18/16587 Datei "Szenekunde Sport"
Maßnahmen gespeichert wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) geprüft und gelöscht. Prüffristen und Speicherungsdauer von in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten personenbezogenen…
434 kleine Anfragen