Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (Kleiner Waffenschein) - nachgefragt für das Jahr 2016
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Raymond WalkBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 14.02.2017
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