Fehlende Umsetzung einer Once-Only-Verarbeitungsbefugnis im Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (ThürDSAnpUG-EU)?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, fraktionslos
Jens KrumpeBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 24.07.2018
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