Die Schulpflicht und das Recht auf Schulbesuch von Kindern, die sich ihrem Aufenthaltsstatus nach „illegal“ in Baden-Württemberg aufhalten sowie von Kindern, deren Eltern Asylbewerber oder „Geduldete“ sind
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Gerhard KleinböckBeantwortet von:Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Veröffentlicht am 22.03.2013
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