Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (§ 6 Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]) von derzeit 410 Euro auf 1.000 Euro
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Stefan HerreBeantwortet von:Ministerium für Finanzen
Veröffentlicht am 09.05.2017
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