Konkrete Umsetzung der Anmelde- und Beratungspflicht zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen in Unterfranken gemäß der Regelungen aus dem „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)"
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Kerstin CelinaBeantwortet von:Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Veröffentlicht am 01.10.2018
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