Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte an staatlich anerkannte Ersatzschulen; Art. 44 - Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, Freie Wähler
Florian StreiblBeantwortet von:Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Veröffentlicht am 14.08.2014
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