Blindenführhunde in bayerischen Reha-Einrichtungen Teilhabe sehbehinderter und blinder Menschen beim Aufenthalt in Reha- Einrichtungen;
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Ruth MüllerBeantwortet von:Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Veröffentlicht am 19.09.2014
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