Bild- und Tonaufnahmen oder –aufzeichnungen nach Art. 9 des Bayerischen Versammlungsgesetzes
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Florian RitterBeantwortet von:Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Veröffentlicht am 27.10.2014
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