Können sich die Jugendämter an Recht und Gesetz halten? Können Berlin und seine Jugendämter, die seit 01.07.2012 zwingenden neuen Vorschriften im Vormundschaftsrecht erfüllen? - (III)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Marianne Burkert-EulitzBeantwortet von:Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Veröffentlicht am 04.10.2012
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