Nimmt der Senat seine Prüfungs- und Aufsichtspflicht über Berliner Hochschulen nur noch in Ausnahmefällen wahr?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Piraten
Martin DeliusBeantwortet von:Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Veröffentlicht am 12.08.2013
PDF herunterladen
1 Seite
— als Text
— Quelle