Unabhängig und öffentlich-rechtlich oder privatgewerblich und kostengünstig: Wie werden Teilhabe und Selbstbestimmung in der "Individuellen ambulanten Pflegegesamtplanung" (IaP) zukünftig gesichert?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Birgit Monteiro, SPD
Beantwortet von: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Veröffentlicht am 13.01.2014
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