Werden besonders engagierte Elternvertreter und ihre Klassen bzw. Schulen durch das Berliner Schulgesetz und die Wahlordnung benachteiligt?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von: Tim-Christopher Zeelen, CDU
Beantwortet von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Veröffentlicht am 01.10.2014
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