Befreiungen vom Baunutzungsplan 1958/1960 und sonstigen baurechtlichen Vorschriften zum Nutzen von Investoren und zu Lasten der Stadt?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von: Katrin Lompscher, Die Linke
Beantwortet von: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Veröffentlicht am 07.05.2015
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