Zuarbeit der Bezirke bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen gem. § 50 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin - Abfrage im Schweinsgalopp?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Stephan SchmidtBeantwortet von:Regierender Bürgermeister, Senatskanzlei
Veröffentlicht am 19.04.2017
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