Unterschiedliche Grundsteuer-Wertermittlung für Einfamilienhäuser in den Bezirken des ehemaligen Ostteils und Westteils von Berlin?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Dr. Hans-Christian HausmannBeantwortet von:Senatsverwaltung für Finanzen
Veröffentlicht am 19.12.2017
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