Stand der Umsetzung des politischen Ziels: "Die Entlohnung der als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird der Senat erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung erreicht werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will der Senat eine tarifvertragliche Regelung abschließen." Und: Zur Situation der Berliner Musikschulen
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Frank JahnkeBeantwortet von:SenKultEuropa
Veröffentlicht am 27.11.2018
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