Anwendung des § 77 SGB XI (Häusliche Pflege durch Einzelpersonen) auf angestellte Pflegekräfte, die mit ihnen verwandt oder verschwägerte Personen pflegen
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Thomas SeerigBeantwortet von:SenGPG
Veröffentlicht am 26.03.2019
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