Sind Abgeordnetenhausbeschlüsse - wie beispielsweise die Drs. 18/0691 - für den Senat keine bindenden Grundlagen mehr für eine Mitteilung zur Kenntnisnahme?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von: Emine Demirbüken-Wegner, CDU
Beantwortet von: Regierender Bürgermeister, Senatskanzlei
Veröffentlicht am 29.03.2019
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