Ungenehmigte Urlaubsfreuden - wann zieht der Regierende Bürgermeister Konsequenzen?
Schriftliche Anfrage
Eingereicht von: Stefan Evers, CDU
Beantwortet von: Regierender Bürgermeister, Senatskanzlei
Veröffentlicht am 31.10.2019
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