Ende des besonderen Kündigungsschutzes von Erholungsgrundstücken nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Ina MuhßBeantwortet von:Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 24.11.2015
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