Baugenehmigungspflicht von Kinderspielplätzen, Baumhäusern, Kinderrutschen usw. auf Privatgrundstücken
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, fraktionslos
Christoph SchulzeBeantwortet von:Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Veröffentlicht am 04.01.2018
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