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Kleine Anfrage

Eingereicht von: – 2 – 4. In welcher Anzahl werden Container (Wohncontainer, Schulcontainer und ähnliches) im Eigentumsbestand vorgehalten? In welcher Anzahl werden sie angemietet? Welche der vorgenannten Container stehen aktuell leer und/oder werden nicht genutzt? Welche Kosten verursachen Miete, Bewirtschaftung, Instandhaltung, Energie und ähnliches? 5. Inwieweit betreiben die Stadt und das Land Bremen ein Portfoliomanagement zu Immobilien und Containern im Eigentumsbestand sowie im Mietbestand ? 6. Inwiefern werden die Koordinierung und der Abschluss von zu mietenden Immobilien und Containern ressortseitig und personell umgesetzt? Inwieweit wird dies zentral oder dezentral gelöst? 7. Inwieweit wird ressortübergreifend ein Austausch über vorhandene Immobilien und Container im Eigentumsbestand sowie im Mietbestand gewährleistet ? 8. Inwieweit ist Immobilien Bremen ein handelnder, mitberatender Akteur im Rahmen der Anmietung von Immobilien und Containern Dritter? 9. Welche Rechts- und Vertragsverhältnisse bestehen zwischen den vorgenannten Dritten und dem Land beziehungsweise der Stadt Bremen im Rahmen der Anmietung und Nutzung jener Immobilien und Container? 10. Inwieweit gibt es Rückforderungsansprüche gegenüber den vorgenannten Dritten? Inwieweit verfolgt das Land beziehungsweise die Stadt Bremen diese Ansprüche? 11. Inwieweit werden interne Verrechnungen vorgenommen, wenn beispielsweise das Bildungsressort auf die vorhandenen beziehungsweise gemieteten Container zurückgreift, die ursprünglich dem Sozialressort als Übergangswohnheime für Geflüchtete dienten? Jens Eckhoff, Thomas Röwekamp, CDU

Beantwortet von: Senat

Veröffentlicht am 24.04.2018

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