Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Volker Beck, Özcan Mutlu, Luise AmtsbergBeantwortet von:Bundesministerium des Innern
Veröffentlicht am 28.07.2014
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