Überblick über das Ausmaß von Schlachtungen ohne Betäubung im Sinne des § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG ("Schächten") in der Bundesrepublik Deutschland
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Stephan ProtschkaBeantwortet von:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Veröffentlicht am 26.03.2018
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