Zur gegenwärtigen Situation der zentralen Ölmühlen aufgrund des seit 1. Januar 2019 geltenden Emissionsgrenzwertes für Hexan gemäß 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung (31. BImSchV)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Sebastian Münzenmaier, Enrico Komning, Stephan ProtschkaBeantwortet von:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Veröffentlicht am 19.11.2019
PDF herunterladen
8 Seiten
— als Text
— Quelle
Daten extrahieren
Diese Anfrage enthält eine oder mehrere Tabellen. Um diese einfach exportieren zu können, ist u.a. Tabula hilfreich.