Krankenversicherung von in der Türkei lebenden Eltern türkischer Arbeitnehmer in Deutschland nach dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Türkei aus dem Jahr 1964 und vergleichbarer Abkommen mit Ex-Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Beatrix von Storch, Lars Herrmann, Dr. Christian WirthBeantwortet von:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Veröffentlicht am 05.06.2018
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